Das Beschönigen beenden

Im Bemühen auf das Unrecht der Abtreibungen hinzuweisen, setzten wir Lebensrechtler in Deutschland fast ausnahmslos auf „positive Kommunikation“.
Wir sind für das Kind, für die Frau, und für die Familie und betonen, dass wir auf Anklagen verzichten und nicht moralisieren möchten (was am Beispiel des jährlich stattfindenden „Marsches für das Leben“ in Berlin sehr gut zum Ausdruck kommt).
Weil dem so ist, sollten wir uns aber auch kritischen Fragen stellen wie z. B. diesen:
- Abtreibung ist ein unmenschlicher Akt der Gewalt, bei dem ein ungeborenes Kind absichtlich und auf barbarische Weise getötet wird: ist es angesichts dessen angemessen, auf diesen Horror mit Bildern knuddeliger Kleinkinder und Slogans wie „Echte Väter stehen zu ihrem Kind“ zu reagieren?
- Arbeitstäglich werden hierzulande im Schnitt 400 ungeborene Kinder abgetrieben: wird die Art und die Häufigkeit unseres Protestes dem Ausmaß dieses himmelschreienden Unrechts gerecht?
Neue Wege gehen
Wir, die Betreiber dieser Website, glauben, dass beide o. g. Fragen mit Nein zu beantworten sind und schlagen vor, das Beschönigen zu beenden, und von jenen zu lernen, welche bereits neue Wege beim Protest gegen Abtreibung gehen.
Abtreibungen sind unmenschlich und grauenvoll. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung aber solch ein Grauen in ihrer Mitte toleriert, sollten wir den Wählerinnen und Wählern zeigen, was sie tolerieren!
Im Folgenden ein Vorschlag wie diese „neuen Wege“ aussehen könnten:
- Wir machen, die Unmenschlichkeit der Abtreibungen in der Öffentlichkeit sichtbar, und lassen uns dabei von jenen inspirieren, welche diesbezüglich schon Erfahrungen haben.
- Wir distanzieren uns von all jenen Positionen, welche wir für deutsche Verhältnisse für unangemessen halten (z. B. einen Vergleich des Holocaust mit Abtreibungen lehnen wir als Deutsche grundsätzlich ab, ebenso sämtliche anderen Vergleiche mit dem Nazi-Regime).
- Wir handeln selbstverständlich im Rahmen geltender Gesetzte. Anderen gegenüber begegnen wir höflich und respektvoll und kooperieren nur mit jenen, die sich auch hierzu verpflichten.
- Unsere Positionen vertreten wir in besonnener Weise – in der Sache hingegen kompromisslos (jenen die uns „extremes Verhalten“ vorwerfen, machen wir klar, dass das Tolerieren des Tötens in unserer Mitte extrem ist – und nicht das Aufzeigen dieses Unrechts). Wir bemühen uns um eine angemessene Wortwahl und geben niemandem Anlass uns wegen unklugem Verhalten anzuklagen.
- Um effizient zu arbeiten beschränken wir uns auf das Thema Abtreibung und verknüpfen keine weiteren Themenbereiche wie Euthanasie, Präimplantationsdiagnostik, Klonen, Parteipolitik, Religion usw. mit unserer Arbeit (so sehr es auch entsprechende Abhängigkeiten geben mag – diese Arbeit überlassen wir anderen).
- Wir bewahren uns vollständige Unabhängigkeit gegenüber politischen Parteien, Kirchen oder sonstigen Nichtregierungsorganisationen und nehmen kein Geld von entsprechenden Organisationen an – erst Recht nicht aus dem Ausland.
Das Vorgehen unserer Nachbarn möge uns als Inspirationsquelle dienen.
Wir freuen uns, wenn Gleichgesinnte mit uns in Kontakt treten.
Ich habe schon mal darauf aufmerksam gemacht, dass Abtreibungen mit dem christlichen Glauben vereinbar sind, NICHT gegen das 5. Gebot verstossen.
Doch dieser Leserkommentar wurde nicht freigeschaltet, er wurde zensiert.
Ich beweise nochmal, dass der christliche Glaube, das 5. Gebot nichts gegen Abtreibungen haben.
Im Einzelnen:
1.
Als Moses dem Volk Israel die Zehn Gebote verkündete, kannte man die weibliche Eizelle nicht, folglich konnte Moses dem Volk Israel nicht „geboten“ haben, „ab Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ist ein Mensch vorhanden und wenn Ihr abtreibt, verstosst Ihr gegen das 5. Gebot“
2.
Lesen Sie das 2. Buch Mose, 21-25
Da wird eine Rauferei geschildert, in deren verlauf eine Frau gestossen wird, so dass ihr, wie es in der Luther-Übersetzung heisst „die Frucht abgeht“.
Der Schuldige muss an den Ehemann(sic) eine „Geldstrafe“ zahlen.-
Auswertung:
Es wird von „Frucht“ statt „Mensch“ und von „abgehen“ statt „töten“ gesprochen.
Daran ist erkennbar, dass der Abtreibungsvorgang NICHT unter den Bereich des 5. Gebotes fällt.
3.
In der Bergpredigt wird kein Abtreibungsverbot ausgesprochen.
Somit gilt der uralte Rechtsgrundsatz: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“.
Damals waren Abtreibungen an der Tagesordnung, wenn Jesus gegen Abtreibungen gewesen WÄRE – beachten Sie den Irrealis, hätte er AUSDRÜCKLICH „geboten“ „Du sollst nicht abtreiben!“
4.
In der Didache wurde zum ersten Mal gesat: „Du sollst nicht abtreiben!“
Das Dumme war nur:
Die Didache wurde so um 100 nach unserer Zeitrechnung geschrieben, ist kein Bestandteil der Bibel und daher nicht massgebend.
5.
Von 1140-1869, unterbrochen von 1588-1591, gabs im röm.-kath. Kirchenrecht die „Sukzessivbeseelung“.
Um Wiederholungen zu vermeiden, surven Sie bitte unter den google-Suchbegriffen:
– „Sukzessivbeseelung“
– „Simultanbeseelung“
– „Abtreibung: Wann ist ein Mensch ein Mensch?“
Frauen konnten damals in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft abtreiben, ohne exkommuniziert oder sonstwie belangt zu werden.
Die Sukzessivbeseelung war eine verkappte Fristenregelung, weil man ebenso wie bei der heutigen Fristenregelung davon ausging, dass zu Beginn der Schwangerschaft noch kein mensch vorläge, sondern erst nach einer gewissen Frist.
Nur die Begründung war anders:
Bei der Sukzessivbeseelung war das Schwangerschaftsgewebe kein Mensch, weil es keine „Seele“ hatte, bei der heutigen Fristenregelung deshalb nicht, weil es nicht extrauterin überlebensfähig ist.
Das Resultat ist dasselbe.
6.
Wenn Ehepaare sexuell enthaltsam leben, hat die Katholische Kirche keine Einwände, wenn aber Eheleute wild drauflos vögeln und es kommt zur ungewollten Schwangerschaft und zur Abtreibung, dann hat die Katholische Kirche „schwerwiegende“ Einwände.
Aber:
Sowohl bei der sexuellen Enthaltsamkeit als auch bei Abtreibung ist der Endeffekt derselbe, nämlich der, dass es kein Baby gibt.
Da liegt doch zumindest der Verdacht nahe, dass es der Katholischen Kirche nicht um den Embryo geht, sondern darum, lust- und leibfeindlich, sexualfeindlich zu sein.
Oder nicht?
Ich bitte darum, diesen Leserkommentar nicht einfach zu unterdrücken, sondern zu veröffentlichen.
Wer anderer Meinung ist als ich, kann mich gerne mit einer vernichtenden Kritik überziehen.
Markus Michael WOLF
Ehemaliger Katholik
Abtreibungsbefürworter
Sehr geehrter Herr Wolf,
sie bezichtigen mich der Zensur, nur weil ich Ihren Kommentar erst um 7:30 Uhr morgens, statt mitten in der Nacht veröffentlicht hab – schämen Sie sich, denn Ich hab bisher ALLE ihre Kommentare veröffentlicht und gedenke auch künftig nicht, auch nur EINEN sachlichen Kommentar zu zensieren!
Was ihre „Beweise“ betrifft, dass Abtreibung mit dem christlichen Glauben vereinbar sei: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht vor hab, hier in den Kommentaren mit einem ehemaligen Katholiken über dieses Thema zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bottesch
Sehr geehrter Herr Bottesch,
ich nehme meinen Vorwurf der Zensur zurück und behaupte das Gegenteil, Sie haben ALLE Meine Kommentare veröffentlicht.
Das ist sehr tolerant und demokratisch.
Und einmal habe ich die Kommentarmöglichkeit übersehen.
Ich bitte umEntschuldigung.
Mit freundlichen Grüssen
Markus Wolf
Sehr geehrter Herr Bottesch,
Sie wollen sich auf Abtreibung konzentrieren und auf Stellungnahmen zur Pränataldiagnostik(PND) und Präimplantationsdiagnostik(PID) verzichten.
Sie beziehen sich aber positiv auf den sog. „Marsch für das Leben“ und deshalb gestatte ich mir, zur PND und PID Stellung zu nehmen, zum einen deshalb, weil PND/PID Themen des sog. „Marsches für das Leben“ waren und sind; zweitens, weil meines Erachtens das
Recht auf Abtreibung
Recht auf Pränataldiagnostik auf Kosten der Krankenkasse
Recht auf Präimplantationsdiagnostik auf Kosten der Krankenkase
eine „heilige Dreifaltigkeit“ darstellt.
Die sich selbst als „Lebensmarschierer“ bezeichnenden Abtreibungsgegner fordern u.a. „keine Zulassung des Pränatestes und der PID auf Kosten der Krankenkasse“.
So,
jetzt reichts, das ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, das ist der Funke, der das Pulverfass zur Explosion bringt.
Die „Lebensmarschierer“ wollen die Finanzierung der PID und des Pränatestes der Firma Lifecodexx in Konstanz durch die Krankenkassen verbieten.
Diese Leute haben aber keine Einwände, dass die Betuchten,die „Reichen“, welche die PID und den Pränatest aus eigener Tasche zahlen können, dies auch tun.
Damit haben die Abtreibungsgegner bewiesen, dass es ihnen nicht um den Embryo geht, sondern es geht ihnen darum, die kleinen Leute zu benachteiligen und das „bessere Gesocks“ zu bevorzugen.
Die „GeringverdienerInnen“, wie der Neusprech für „Arme“ lautet, müssen behinderte Kinder – Verzeihung: „besondere“ Kinder, „Kinder mit Besonderheiten“ zur Welt bringen, dagegen dürfen die Reichen Designer-Babies bekommen.
Und die meisten der selbsternannten Lebensschützer sind so betucht, dass sie die PID und den Pränatest aus eigener Tasche bezahlen können.
Ich halte dem „“Todesmarsch“ entgegen:
Recht auf Abtreibung bis zur Geburt;
Recht auf PND und PID für alle auf Kosten der Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Markus WOLF
Sehr geehrter Herr Bottesch,
eine der Forderungen des sog. „Marsches für das Leben“ lautet auch, dass Abtreibungen verboten und unter Strafe gestellt werden sollten ausgenommen bei medizinischen Indikationen im engsten Sinne.
Die Abtreibungsgegner wollen unmissverständlich auch Abtreibungen bei Vergewaltigung und Inzest verbieten.
„Begründet“ wird dies unter anderem damit, dass das „unschuldige Kind“ nichts für das Fehlverhalten seines Erzeugers könne.
Grosszügig und mildtätig, wie die Abtreibungsgegner nun mal sind, bieten sie die Adoption als Löung an.
Ich halte dem entgegen:
Eine Abtreibung nach Vergewaltigung zu verwehren ist ein ebenso schweres Verbrechen wie die Vergewaltigung bzw. der Inzest selber.
Die Frage nach dem „unschuldigen Kind“ stellt sich erst gar nicht.
Einzig und allein folgende Aspekte sind bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung/Inzest zu bedenken:
Es gilt das Notwehrrecht.
Notwehr ist die Verteidigung, die nötig ist, einen „gegenwärtigen“ Angriff abzuwehren.
Der „gegenwärtige“ Angriff bei einer Vergewaltigung/Inzest dauert solange, solange sich die Samenzelle des Vergewaltigers im Körper der Frau befindet.
Notwehrrecht bedeutet, die Frau „darf“ die Samenzelle des Vergewaltigers aus ihrem Körper heruasholen (lassen), auch wenn die Samenzelle des Vergewaltigers eine Eizelle der Frau „zerstört“ hat.
Wenn nicht anders möglich, muss die von der Samenzelle „verschmolzene“ Eizelle mit aus dem Körper der Frau geholt werden.
Bis jetzt ist keine biochemische Möglichkeit bekannt, die Eizelle von der Samenzelle zu trennen.
Ferner muss bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung der § 134 BGB „analogisiert“ werden.
§ 134 BGB regelt die „Nichtigkeit“ von „Rechtsgeschäften“.
Auf Schwangerschaft durch Vergewaltigung bedeutet das, diese unter Verstoss gegen das Gesetz und „Gute Sitten“ verursachte Schwangerschaft löst „nicht“ die „Rechtspflicht“ aus, ausgetragen zu werden.
Sie können eine Schwangerschaft, die durch Vergewaltigung/Inzest entstand, auch wie folgt vergleichen:
Angenommen, ein Land wird von einem anderen Land überfallen, dann ergeht an die Heimatverteidigung der kategorische, strikte Befehl, den eingedrungenen Feind wieder hinauszuwerfen, koste es, was es wolle.
Bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung ist es ähnlich, die eingedrungene Samenzelle des Vergewaltigers muss aus dem Körper der Frau geschafft werden, „koste es, was es wolle“.
Jetzt kommt noch das „Argument“, dass man einer Frau die Abtreibung verwehren könne, wenn die Vergewaltigung nicht bewiesen worden sei.
Dem ist entgegen zu halten:
Bei einem Strafprozess muss dem Vergewaltiger bewiesen werden, dass er schuldig ist, was alles andere als leicht ist.
Wenn aber eine Frau den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zur Kenntnis bringt, vergewaltigt worden zu sein, kann man natürlich die Angaben der Frau bezweifeln ABER solange man nicht das Gegenteil beweisen kann,solange nicht bewiesen werden kann, dass die von der Frau angezeigte Vergewaltigung unzutreffend ist, darf die von der Frau geforderte Abtreibung NICHT verwehrt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Markus Wolf
Sehr geehrter Herr Bottesch,
Sie schreiben
„wir distanzieren uns von allen Positionen, welche wir für deutsche Verhältnisse für unangemessen halten…“
Dann darf ich Sie bitten, Herrn GÜNTER ANNEN vom sog. „Marsch für das Leben“ auszuladen.
Wenn Herr Annen trotzdem kommt, können Sie es wohl nicht verhindern.
Wenn Sie aber glaubwürdig dastehen wollen, sollten Sie wenigstens auf dem sog. „Marsch für das Leben“ per Lautsprecher sich von Herrn Günter Annen und dessen Vergleiche „Embryocaust“, „Babycaust“ usw.
DISTANZIEREN.
Mit freundlichen Grüssen
Markus Wolf