Gemäß ihrem Slogan „Wir wollen für eine gerechte Gesellschaft sorgen“ haben die JUSOS letzte Woche auf Ihrem Bundeskongress gezeigt, dass sie wahre Visionäre für eine gerechte Welt und würdige Vertreter jener Partei sind, die sich „mehr Gerechtigkeit“ groß auf die Fahnen geschrieben hat.
Der JUSO-Vorstand hat das Problem erkannt, nämlich: die „Gesetzeslage hierzulande schränkt das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung massiv ein“. Weil dieses Recht für die Jugendorganisation der SPD aber ein „zentrales Menschenrecht“ ist, wurde mit großer Mehrheit ein Beschluss gefasst, um Frauen* die lang verwehrte Gerechtigkeit zukommen zu lassen.
(Für jene die immer noch Fragen zur Schreibweise haben, ein Zitat aus dem Beschluss: „*Die Schreibweise Frauen* soll verdeutlichen, dass nicht nur Frauen schwangere Personen sein können. Menschen mit Uterus sind nicht alle Frauen, und nicht alle Frauen können Kinder bekommen. Das * steht dabei für Personen, die nicht in die zweigeschlechtliche Matrix von “Frauen” und “Männern” passen (wollen).“)
In ihrem Beschluss fordern die JUSOS konkret:
- Die Aufhebung von §§ 218ff. und §§ 219ff StGB aus dem Strafgesetzbuch und damit die Legalisierung von Abtreibungen.
Soll heißen: in der schönen, gerechten Welt der JUSOS haben Frauen endlich die Möglichkeit, jederzeit, ohne jegliche Begründung, bis zum Tag der Geburt, ihr ungeborenes Kind abtreiben zu lassen und Ärzte haben die Freiheit für diese „Dienstleitungen“ so wie für jede andere zu werben!
- angehende Gynäkologen erhalten das Vorrecht „sowohl das praktische als auch das theoretische Wissen, verpflichtend zu erlernen“.
Soll heißen: in der schönen, gerechten Welt der JUSOS ist die Gewissensentscheidung angehender Gynäkologen irrelevant. Bei Bedarf werden diese dazu verpflichtet sich das theoretische, besonders aber auch das praktische Wissen des Tötens Ungeborener nach allen Regeln der ärztlichen Kunst anzueignen, denn für ihre spätere Praxis ist der „Patientenwille der Frauen* handlungsleitend“!
- „Flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auch im ländlichen Raum“ und „Die vollumfängliche Übernahme der Behandlungskosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen“
Soll heißen: damit Frauen* in der schönen, gerechten Welt der JUSOS in „zumutbarer Nähe zu ihrem Wohnort“, besonders auch im ländlichen Raum, ihr Menschenrecht in Anspruch nehmen können, wird für jene Einrichtungen welche Abtreibungen aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen (Zitat: „z. B. katholische Krankenhäuser“) die Praxis des Widerspruchs beim Töten Ungeborener unterbunden. Des Weiteren hat die Allgemeinheit für sämtliche hiermit verbundenen Kosten aufzukommen (im Jahr 2017 wurden diese an jedem Arbeitstag (!) im Schnitt 403 mal in Anspruch genommen – was im Übrigen einer Zahl von 16 Schulklassen á 25 Kinder entspricht).
- „Die Abschaffung vom Zwang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsgesprächen und der daran gekoppelten dreitägige Wartezeit, sowie eine ergebnisoffene Beratung.“
Soll heißen: in der schönen, gerechten Welt der JUSOS sind alle diskriminierende Hürden, beseitigt und daher Geschichte. Frauen* können ihre „verantwortungsvollen Entscheidungen“ jederzeit, ohne jede Begründung und unverzüglich treffen – denn alle erzwungenen und bevormundenden Zwangsmaßnahmen wie Beratungsgespräche oder Wartezeiten gehören der Vergangenheit an.
Auch auf die ewigen Bedenken der „sogenannten ,Lebenschützer*innen‘“ können die JUSOS mit wahren Fakten trumpfen: sie behaupten, dass „ein direkter Zusammenhang zwischen einem Abbruch und einer seelischen oder körperlichen Störung nicht nachgewiesen werden kann“. (So nebenbei: für den Fall, dass diese „Sogenannten“ sich mit die Fakten in der schönen, gerechten Welt der JUSOS nicht abfinden können, besteht Hoffnung, denn derzeit wird von Frau Barley im Justizministerium (ebenfalls SPD) das Anti-‚Fake-News‘-Gesetzes der Franzosen unter die Lupe genommen – und wie jene mit Kritikern umgehen, ist hinlänglich bekannt.)
Kritikern aus den eigenen Reihen wurde auf dem Bundeskongress entgegengehalten „ihr seid so dumm… das ist unfassbar…lächerlich!“ und sie wurden darüber belehrt, dass die zukünftigen Sozialdemokraten nicht für „irgendwelche Ungeborenen“ einstehen wollen, denn, so die Sprecherin: „die haben einfach vorher kein Recht“ (auf Leben). In der schönen, gerechten Welt der JUSOS verfolgt man hehre feministische Ziele und kümmert sich nicht um das Geschwätz von gestern.
Halten wir fest: Heute schon sind die Errungenschaften der Feminist*innen beachtlich: hierzulande sind es jährlich etwa 50.000 ungeborene Mädchen, die durch deren unermüdlichen Einsatz das Licht dieser bösen Welt nicht erblicken müssen, und etwa 100.000 Frauen dürfen die Segnungen der hart erkämpften Rechte in Anspruch nehmen (für 2017 waren es 101.209 um genau zu sein). Und was ist mit den vielen, welche zu dieser Entscheidung gedrängt werden? Papperlapapp – als selbsternannte Feminist*innen wüssten die JUSOS gewiss etwas davon und würden sich für sie stark machen – daher, dass sie aber kein Wort (!) darüber verlieren, gibt es diese Fälle gewiss nicht. Garantiert!
Aus genanntem Anlass, empfehlen wir den JUSOS ihr Logo anzupassen und ihre Slogans mit Fakten zu belegen, damit zukünftige SPD-Wähler wissen, dass in dieser Partei verantwortungsvoll mit Wählerstimmen umgegangen wird.
So viele gute Taten verdienen es gewürdigt und sichtbar gemacht zu werden!
Ein Vorschlag von uns:
Eine Abtreibung ist mit dem christlichen Glauben vereinbar.
Selbst wenn Abtreibungen damit nicht vereinbar wären, dann darf ich darauf verweisen, dass wir Religionsfreiheit haben.
Deshalb darf frau abtreiben. so oft sie will.
Aber zunächst möchte ich begründen, warum jede christliche Frau abtreiben darf, ohne befürchten zu müssen, in die Hölle zu kommen.
1.
Die Katholische Kirche behauptet, ab Vereinigung der Samen- mit Eizelle sei ein Mensch vorhanden und wer diesen Menschen abtreibt, begehe „Mord im Mutterleib“.-
Das ist Quatsch, denn die weibliche Eizelle wurde erst im 19. Jahrhundert entdeckt, Moses kannte die Eizelle nicht, folglich konnte Moses dem Volk Israel auch nicht geboten haben, ab der Zeugung nicht abzutreiben.
2.
Lesen Sie das 2. Buch Mose 21-25.
Da wird eine Rauferei unter Männern geschildert, in deren Verlauf eine schwangere Frau gestossen wird, so dass ihr die „Frucht abgeht“. Der Schuldige muss eine „Geldstrafe“ an den Ehemann (sic) der „fruchtabgegangenen Frau“ zahlen.-
Auswertung:
Es wird nicht von „Mensch, Kind oder Baby“ gesprochen, sondern von „Frucht“, wie von einem Apfel und es wird nicht von „töten“, sondern von „abgehen“ gesprochen und der Schuldige am „Fruchtabgang“ wird nicht hingerichtet, sondern muss nur eine „Geldstrafe“ (gemeint war Schadensersatz) an den Ehemann der fruchtabgegangenen Frau zahlen.
Daraus ergibt sich, dass Abtreibung im Urchristentum NICHT unter das 5. Gebot fiel, das Schwangerschaftsgwebe NICHT als „Mensch“ angesehen wurde und auch nicht „getötet“ wurde, sondern es „ging ab“.
3.
Jesus suchte Kontakt zu Prostituierten.
Die horizontalen Damen wurden damals oft schwanger und trieben ebenso oft ab. Es ist aber nicht bekannt, dass Jesus den Damen das Abtreiben „ausgeredet“ hätte.
Fazit:
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
4.
Auch in der Bergpredigt ist kein Abtreibungsverbot enthalten, folglich ist Abtreibung erlaubt.
Jesus lebte in einer römischen Provinz und im Antiken Rom waren Abtreibungen erlaubt.
WENN Jesus abweichend von der damaligen „Norm“ GEGEN Abtreibung gewesen WÄRE, dann HÄTTE er in der Bergpredigt ein Abtreibungsverbot ausgesprochen.
5.
Und jetzt kommt der laute Knall:
Wer hat die Fristenregelung erfunden?
Halten Sie sich fest, es war die Katholische Kirche in Form der „Sukzessivbeseelung“, welche von 1140-1869, unterbrochen von 1588-1591 im röm.-kath.Kirchenrecht galt.
Danach waren männliche Embryonen nach 40 Tagen „beseelt“, weibliche erst nach 90, später wurde diese Frist auf 80 Tage gesenkt.
Weil man damals das Geschlecht des Schwangerschaftsgewebes nicht feststellen konnte, durften Frauen in den ersten drei Monaten abtreiben, ohne exkommuniziert zu werden, ohne als „Mörderin“ stigmatisiert zu werden.
Die Sukzessivbeseelung hat mit der Fristenregelung die Gemeinsamkeit, dass man annimmt bzw. annahm, dass zu Beginn der Schwangerschaft noch kein Mensch vorläge, sondern erst nach einer bestimmten Frist.
6.
Was nun die Forderung der Jusos nach Abtreibung bis zur Geburt anbelangt:
Von ca. hunderttausend Abtreibungen jährlich sind weniger als ein Prozent Spätabtreibungen.
Schon deswegen ist das Geschrei der AbtreibungsgegnerInnen völlig unnötig.
Und es soll auch eine abtreibungswillige Frau nicht ermuntert werden, sich Zeit zu lassen, sondern es geht in erster Linie darum, wie lange eine Frau abtreiben darf, ohne ins Gefängnis zu wandern.
Mit der Forderung nach Abtreibung bis zur Geburt soll doch nur die Grenze der Abtreibungsfreiheit gezogen werden.
Was soll also das Geschrei von wegen „Babymord“?
Markus Michael WOLF
Befürworter des Rechtes auf Abtreibung bis zur Geburt
Sehr geehrter Herr Wolf, von welchem Geschrei schreiben Sie denn? In dem Beitrag hab ich die JUSOS doch ganz in Ihrem Sinne unterstützt und versucht ihre brillanten Ideen und Werte für eine breitere Öffentlichkeit sichtbar zu machen – oder etwa nicht?
Wie Eva Strittmatter, in der DDR eine bekannte Schriftstellerin, die seelische Verarbeitung einer Abtreibung beschrieb:
Interruptio
Ich muss meine Trauer begraben
Um das ungeborene Kind.
Das werde ich niemals haben.
Dämonen pfeifen im Wind
Und flüstern im Regen und speien
Mir gerade ins Gesicht.
Und mag auch Gott mir verzeihen.
Ich verzeihe mir nicht.
Es hat mich angerufen,
Es hat mich angefleht,
Ich soll es kommen lassen.
Ich habe mich weggedreht.
Es gab mir kleine Zeichen:
Eine Vision von Haar.
Und zwei drei Vogellaute
Eine Stimme von übers Jahr.
Ich hätte es sehen können,
hätt ich es sehen gewollt.
Es war ja in mir entworfen.
Ich aber habe gegrollt
Über die Tage und Jahre,
Die es mir nehmen wird,
Und um meine grauen Haare,
Die Krankheit. Und wahnwitzverwirrt,
Hab ich mich darauf berufen,
Ich sei zum Schreiben bestellt.
Dabei war vielleicht diese Hoffnung
Viel wichtiger für die Welt
Als all meine Selbstverzweiflung
Und die kleinen Siege in grün,
Die ich dem Leben abringe
Und den Dingen, die dauern und fliehn.
Das schwere Recht der Freiheit
Hab ich für mich missbraucht.
Und hab mich für immer gefesselt.
In Tiefen bin ich getaucht,
In Trauer bis zum Irrsinn.
Es brodelt noch neben mir.
Die unsühnbare Sünde
Unterscheidet mich vom Tier.
(Aus ihrem Buch: Zwiegespräch. Gedichte. Berlin und Weimar 1980)