Die landläufige Vorstellung
Allgemein herrscht die Vorstellung, dass Abtreibungen nur in den ersten drei Monaten durchgeführt würden. Durch pränatale Diagnostik (PND) ist es heute aber möglich, bei Ungeborenen nahezu jede Fehlbildung zu erkennen. Was ist die Folge? In Deutschland werden z. B. über 90% der Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben. Was ebenfalls wenige wissen: Behinderte werden heute im Rahmen der medizinischen Indikation abgetrieben, was Frauen und Ärzte an keine Fristen bindet – der Abbruch kann praktisch bis zur Geburt erfolgen. Wirft man einen Blick auf die Neuregelung des §218 während der letzten Reform, erfährt, warum dies so ist:
Die medizinische Indikation („Gefahr für das Leben der Mutter“) enthält heute raffinierte Formulierungen wie z. B. diese: „Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“ (Link). Durch entsprechend raffiniert formulierte Paragraphen ist es heute möglich, bei Bedarf jeden Wunsch einer Schwangeren in den Gesetzestext hinein zu interpretieren.
Die reale Praxis
Wer an dieser Sachlage noch Zweifel hegt, möge z. B. folgendes Zitat aus einem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages zur Kenntnis nehmen:
„Schwangerschaftsabbrüche sind im Rahmen der medizinischen Indikation heute … bis unmittelbar vor der Geburt zulässig.“ (Link)
oder z. B. dieses aus dem Nachrichtenmagazin Focus:
„Frauen dürfen in Deutschland bis zum Tag der Geburt abtreiben, wenn ihnen das Austragen eines kranken oder behinderten Kindes unzumutbar erscheint.“ (Link)
Wer eher an Zahlen interessiert ist, darf gerne einen Blick in den Bericht des Statistischen Bundesamtes werfen. Dort ist belegt, dass Spätabtreibungen hierzulande im Schnitt tägliche Praxis sind.
Damit Ärzte aber nicht aufgrund einer „Fehldiagnose“ wegen einem „nicht zum Leben bestimmten Kind„ verklagt werden können (Stichwort „Kind als Schaden“), wird im Zweifelsfall nicht selten zur Abtreibung geraten. Dabei wird das Ungeborene vorher gezielt getötet, indem ihm Kaliumchlorid ins Herz injiziert wird (Stichwort „Kieler Modell„). Auf diese Weise, wird der „Arztfehler“ „lebendes behindertes Kind“ sicher vermieden – den ein solcher kann den Arzt schon mal 10 Millionen Euro kosten…
Ärzte und Geburtshelfer, die sich mit ihrer Rolle als Tötungsspezialisten nicht abfinden wollen, mögen protestieren – das hilft ihnen leider wenig, denn die Bundesregierung sah und sieht nach wie vor „keinen Handlungsbedarf“ an der bestehenden Gesetzeslage etwas zu ändern – im Gegenteil, der Nachwuchs der SPD hat die Gesinnung der LINKEN übernommen und mit großer Mehrheit das Schleifen sämtlicher Bastionen beschlossen.
Unser Fazit:
Eine frühere Justizministerin hat Spätabtreibungen zu Recht als „grauenvoll“ bezeichnet. Es besteht derzeit aber keine Hoffnung darauf, dass sich an diesem Grauen etwas ändert, denn die deutschen Regierungsparteien tut alles, damit sich Frauen während der gesamten Schwangerschaft auf Wunsch auch gegen ihr eigenes Kind entscheiden können.
Quellen:
Bildrechte: flickr.com, Eleventh Earl (CC BY-SA 2.0)
Hier wird heftige Kritik an der Tatsache geübt, dass über 90 Prozent der Schwangerschaften unterbrochen werden, wenn das Schwangerschaftsgewebe Trisomie 21 aufweist.
Damit ist bewiesen, dass die breite Mehrheit der Bevölkerung bzw. die breite Mehrheit der schwangeren Frauen von der Richtigkeit des Pränatestes und der hieraus resultierenden Abtreibung ÜBERZEUGT sind.
Wüsste nicht, was es da zu beanstanden gibt?
Angenommen, eine Frau treibt drei Tage vor dem errechneten geburtstermin ab.
Warum muss diese Frau aus rechtsstaatlichen Gründen FREIGESPROCHEN werden?
Weil man zugunsten der Frau unterstellen muss, es wäre eine Totgeburt gewesen.
Und wer bereits tot ist, kann nicht ein zweites Mal getötet werden.
Mit dieser Frage haben sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern die Gerichte die Köpfe zerbrochen, kamen aber zum einstimmigen Ergebnis
„Wer bereits tot ist, kann nicht nochmal getötet werden“
Somit MUSS eine Frau, die drei Tage vor der Geburt abtreibt FREIGESPROCHEN werden.
Die ArtikelschreiberInnen sehen es nicht gern, dass
„jeder Wunsch einer Schwangeren in den Gesetzestext hineininterpretiert wird“
Die AbtreibungsgegnerInnen sind anti-feministisch.
Markus Michael WOLF
Radikalfeminist
Abtreibungsbefürworter